Die Spezialisten der GFA unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung sämtlicher Vollmachten und Verfügungen, Sie stehen Ihnen auch bei Ihrer Nachlassregelung helfend zur Seite. Nach einem kurzen Gespräch und einer Terminvereinbarung können Sie sich in unserem Beratungscenter in Ettenheim ein Testament von einem renommierten Fachanwalt aus der Region erstellen lassen. Wichtig: Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht anhand der vorhandenen Vermögenswerte, sondern auf Stundenbasis. Außerdem stehen Ihnen mit Pirmin Bender und Tanja Liuzzi zwei ausgebildete Testamentsvollstrecker zur Verfügung, die auch nach Ihrem Ableben dafür Sorge tragen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird.
Sie erreichen unsere zuständige Mitarbeiterin Tanja Liuzzi telefonisch unter 07822 44679-0 oder per E-Mail an tanja.liuzzi@gfa-finanz.de
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die nach dessen Tod seinen letzten Willen und die erlassenen Verfügungen umsetzt.
Die Einsetzung eines Vollstreckers ist sinnvoll, wenn man den Nachlass unter mehreren Erben möglichst konfliktfrei aufteilen möchte, wenn unter den Erben Minderjährige oder behinderte Personen sind und wenn man absichern möchte, dass der letzte Wille, auch im Hinblick auf ein Vermächtnis oder bestimmte Auflagen, sachkundig und korrekt umgesetzt wird.
Prinzipiell jeder. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament oder in einem Erbvertrag benannt und beginnt mit der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Zur Übernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht aber keinerlei Verpflichtung. Dennoch ist es sinnvoll, eine Person mit einer gewissen Grundausbildung in Sachen Finanzen und Erbrecht auszuwählen.
Pirmin Bender und Tanja Liuzzi sind ausgebildete Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien. Gerne können Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.
Man unterscheidet zwischen einer Abwicklungs-, einer Verwaltungs- und einer Dauervollstreckung. Der Regelfall ist die Abwicklungsvollstreckung. Danach nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz und ermittelt die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Er begleicht eventuell noch bestehende Verbindlichkeiten und die infolge des Erbfalls entstandenen Kosten, gibt eventuell die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt ab, zahlt die Erbschaftssteuer aus dem Nachlass und verteilt die Vermögenswerte an die Erben. Anfangs erstellt der Testamentsvollstrecker hierfür ein Nachlassverzeichnis, in welchem sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst werden. Ansonsten handelt der Testamentsvollstrecker nach pflichtgemäßem Ermessen. Er erstellt einen Auseinandersetzungsplan, dessen Inhalt Sie in Ihrem Testament im Detail bestimmen können. Wenn Sie einen bestimmten Vermögenswert einem bestimmten Erben zukommen lassen möchten, ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, genau diesen Wunsch beziehungsweise den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.