Tullastr. 22, 77955 Ettenheim+49 7822 44679-0info@gfa-finanz.de
zurück zur
GFA Gruppe
  • Finanzberatung
    • Termine
    • Übersicht
    • Stellenangebote
    • Kontakt
    • Newsletter-Archiv
    • Videos & Magazine
  • Generationenberatung
    • Vollmachten und Verfügungen
    • Kosten Vollmachten und Verfügungen
    • Nachlass/Testament
    • Ihre Ansprechpartner
  • Geldanlagen
    • Übersicht
    • Ihre Berater
  • Altersvorsorge
    • Übersicht
    • Private Altersvorsorge
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Ihre Berater
  • Versicherungen
    • Übersicht
    • Private Versicherungen
    • Gewerbliche Versicherungen
    • Ihre Berater
  • Finanzierung
    • Baufinanzierung
    • Firmenkunden
    • Ihre Berater
  • GFA-Generationenberatung

Nachlass/Testament

GFA - alles geregelt

Die Spezialisten der GFA unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung sämtlicher Vollmachten und Verfügungen, Sie stehen Ihnen auch bei Ihrer Nachlassregelung helfend zur Seite. Nach einem kurzen Gespräch und einer Terminvereinbarung können Sie sich in unserem Beratungscenter in Ettenheim ein Testament von einem renommierten Fachanwalt aus der Region erstellen lassen. Wichtig: Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nicht anhand der vorhandenen Vermögenswerte, sondern auf Stundenbasis. Außerdem stehen Ihnen mit Pirmin Bender und Tanja Liuzzi zwei ausgebildete Testamentsvollstrecker zur Verfügung, die auch nach Ihrem Ableben dafür Sorge tragen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird.

  • Vollmachten
  • verfügungen
  • Testamentsservice
  • Testamentsvollstreckung

Sie erreichen unsere zuständige Mitarbeiterin Tanja Liuzzi telefonisch unter 07822 44679-0 oder per E-Mail an tanja.liuzzi@gfa-finanz.de

Mein letzter Wille geschehe - GFA Testamentservice

Testamentsvollstreckung: Was ist das?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser ernannte Person, die nach dessen Tod seinen letzten Willen und die erlassenen Verfügungen umsetzt.

Die Einsetzung eines Vollstreckers ist sinnvoll, wenn man den Nachlass unter mehreren Erben möglichst konfliktfrei aufteilen möchte, wenn unter den Erben Minderjährige oder behinderte Personen sind und wenn man absichern möchte, dass der letzte Wille, auch im Hinblick auf ein Vermächtnis oder bestimmte Auflagen, sachkundig und korrekt umgesetzt wird.

  • Der Testamentsvollstrecker ist vom Erblasser testamentarisch eingesetzt
  • Er sorgt für Erfüllung der im Testament festgelegten Bestimmungen
  • Ausschluss nur Geschäftsunfähige und beschränkt Geschäftsfähige (§ 2201 BGB )
  • Testamentsvollstrecker kann jeder sein
  • Seit 2004 dürfen auch Banken geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen durchführen
  • Auch Steuerberater dürfen seitdem geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen durchführen.
  • Die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers stellt keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dar.

 

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Prinzipiell jeder. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament oder in einem Erbvertrag benannt und beginnt mit der Annahme des Amtes gegenüber dem Nachlassgericht. Zur Übernahme des Amts eines Testamentsvollstreckers besteht aber keinerlei Verpflichtung. Dennoch ist es sinnvoll, eine Person mit einer gewissen Grundausbildung in Sachen Finanzen und Erbrecht auszuwählen.

Pirmin Bender und Tanja Liuzzi sind ausgebildete Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien. Gerne können Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.

Was sind die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers?

Man unterscheidet zwischen einer Abwicklungs-, einer Verwaltungs- und einer Dauervollstreckung. Der Regelfall ist die Abwicklungsvollstreckung. Danach nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz und ermittelt die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Er begleicht eventuell noch bestehende Verbindlichkeiten und die infolge des Erbfalls entstandenen Kosten, gibt eventuell die Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt ab, zahlt die Erbschaftssteuer aus dem Nachlass und verteilt die Vermögenswerte an die Erben. Anfangs erstellt der Testamentsvollstrecker hierfür ein Nachlassverzeichnis, in welchem sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfasst werden. Ansonsten handelt der Testamentsvollstrecker nach pflichtgemäßem Ermessen. Er erstellt einen Auseinandersetzungsplan, dessen Inhalt Sie in Ihrem Testament im Detail bestimmen können.  Wenn Sie einen bestimmten Vermögenswert einem bestimmten Erben zukommen lassen möchten, ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, genau diesen Wunsch beziehungsweise den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.

Shrink Share
News

Es ist wieder da! 340° by GFA

Die Ausgabe 2021 kommt! Unser aktuelles Magazin ist fertig und wurde heute an unsere Kunden verschickt.

Weiterlesen...
© 2021 GFA Finanzberatung GmbH - powered by webtofly
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erstinformation

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Impressum
Mehr Details

Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Website unbedingt notwendig und können nicht deaktiviert werden.

Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Auswahl bestätigen Alle auswählen