Der Antrag auf Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden, wobei eine Frist von sechs Monaten eingehalten werden muss.
Für Vorhaben, bei denen der Kaufvertrag/die Baugenehmigung fristgerecht bis zum 31.03.2021 vorliegt, kann das Baukindergeld bis einschließlich 31.12.2023 beantragt werden.
Nähere Infos erhalten Sie bei den Baufi-Beratern der GFA.