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Angaben nach § 7 InstitutsVergV

Das Unternehmen ist aufgrund seiner Größe kein so genanntes bedeutendes Institut. Das Vergütungssystem ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Die besonderen Anforderungen an das institutsinterne Vergütungssystem gem. §§ 5,6 und 8 InstitutsVergV sind nicht anzuwenden, da das Institut aufgrund Größe, Bilanzsumme und Art der Geschäftstätigkeit zu den kleinen Instituten zahlt, nicht systemrelevant ist und keinerlei Kundengelder oder Kundenwertpapiere annimmt.

 
 
 
 
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